1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme an Veranstaltungen der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG.
1.2 Es gelten ausschließlich die AGB der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG. Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende Bedingungen erkennt die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG nicht an, sofern diese ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
2. Vertragsabschluss
Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der
B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG dar. Der Dienstleistungsvertrag kommt jedoch erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG als Annahme des Angebots des Teilnehmers auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zustande. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht.
3. Leistungen
3.1 Die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der B. Braun Deutschland
GmbH & Co. KG zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten bzw. die üblichen
Preise der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG zu zahlen.
4. Preise
4.1 Der Kunde erhält circa vierzehn (14) Tage nach der Veranstaltung eine Rechnung.
4.2 Rechnungen der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn (14) Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
5. Rücktrittsbedingungen
5.1. Präsenz-Veranstaltungen
5.1.2 Kundenveranstaltungen (Inhouse-Trainings)
- Bis spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn kann durch den Kunden eine kostenlose Stornierung vorgenommen
werden.
- Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen dem Kunden 50 % der Kosten an.
- Innerhalb der letzten beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden die kompletten Kosten erhoben.
- Die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung sind 20 Personen.
- Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl kann die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG die Veranstaltung zu o.g.
Bedingungen stornieren.
5.1.3 B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG Veranstaltungen
- Bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn kann durch den Kunden eine kostenlose Stornierung vorgenommen werden.
- Bis 7 Tage vor Kursbeginn fallen dem Kunden 50 % der Kosten an.
- Bei späterer Absage bzw. Nichterscheinen wird die volle Teilnehmergebühr fällig.
5.2. Online-Veranstaltungen
5.2.1 Kundenveranstaltungen (Inhouse-Trainings)
- Bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn kann eine kostenlose Stornierung durch den Kunden vorgenommen werden.
- Bei Nichtteilnahme werden die kompletten Kosten erhoben.
5.2.2. B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG Veranstaltungen
Die Stornierung der Buchung des Kunden muss schriftlich per E-Mail vorgenommen werden:
- Bis 4 Stunden vor Seminarbeginn: kostenlos
- Weniger als 4 Stunden vor Seminarbeginn oder bei Nichtteilnahme: Berechnung der vollen Teilnahmegebühr
6. Veranstaltungsänderungen
Zu geringfügigen Änderungen im Hinblick auf Referenten, Veranstaltungstermin, -ort oder -programm ist die
B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG jederzeit berechtigt.
7. Rücktrittsvorbehalt
Die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Veranstaltung in wichtigen Fällen – auch kurzfristig – abzusagen, insbesondere, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
- sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen (höhere Gewalt - siehe Ziffer 10 oder Ausfälle des
Referenten z. B.) ändern.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
8. Haftung für Schulungsinhalte
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Auswahl des Schulungspersonals kann die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
keine Haftung für Veranstaltungsinhalte oder Schulungsunterlagen übernehmen. Die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass Schulungsunterlagen i.d.R. urheberrechtlich geschützt sind.
9. Haftung
Die Haftung der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für zwingende
Ansprüche nach dem Produkthaftungs- und Arzneimittelgesetz. Im Übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
10. Höhere Gewalt
10.1 Fälle Höherer Gewalt, die die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG daran hindert, seine Verpflichtungen ganz oder teilweise
zu erfüllen, befreien B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG und den Kunden von der Erfüllung der jeweiligen vertraglichen
Verpflichtungen, bis die Höhere Gewalt erlischt.
10.2 Höhere Gewalt bezeichnet alle Umstände, die sich der angemessenen Kontrolle der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
entzieht, insbesondere Naturereignisse, Explosion, Feuer, Unfall, Krieg und vergleichbare Feindseligkeiten, Betriebsstörungen,
Verweigerungen der Erteilung von Lizenzen oder Genehmigungen, sowie Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens einer
Regierungsbehörde, auch im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG, wird den Kunden
unverzüglich informieren.
11. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung bekannt gewordenen oder bekannt
werdenden geschäftlichen, betrieblichen und technischen Angelegenheiten der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus Stillschweigen zu bewahren, solange und soweit diese
Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat.
12. Datenschutz
Mehr zum Datenschutz bei B. Braun finden Sie unter:
https://www.bbraun.de/de/datenschutz/eu-datenschutzgrundverordnung--dsgvo-.html
13. Schlussbestimmungen
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag werden sich die Vertragsparteien bemühen, den Streit
durch gütliche Verhandlungen beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren die Vertragsparteien als Gerichtsstand für
alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag das für die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG zuständige
Amts- oder Landgericht.
Die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer, sofern dieser Unternehmer ist, auch am
Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Stand: Juli 2021